Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Verträge der
Rohrmoser Automaten GmbH
Kellau 152
5431 Kuchl
Österreich
(im Folgenden „Anbieter“)
gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Der Anbieter betreibt den Verkauf, die Vermietung sowie den Full-Service von Automaten, insbesondere Snack-, Getränke- und Kaffeeautomaten, Dartautomaten, Wettterminals sowie Unterhaltungs-, Spiel- und sonstige Verkaufs- und Entertainmentautomaten.
Die Leistungen umfassen je nach Vereinbarung insbesondere Lieferung, Aufstellung, Installation, Wartung, Befüllung, Instandhaltung, Reparatur, Austausch sowie sonstige betriebsbezogene Dienstleistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Einzelvertrag.
Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.
Der Vertragspartner stellt einen geeigneten Aufstellungsort bereit, insbesondere:
Der Anbieter ist berechtigt, die Aufstellung zu verweigern, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Alle im Rahmen von Miet- oder Serviceverträgen bereitgestellten Automaten bleiben im Eigentum des Anbieters.
Eine Weitergabe, Verpfändung oder Veränderung ist unzulässig.
Bei Verkauf eines Automaten geht das Eigentum erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über (Eigentumsvorbehalt).
Der Vertragspartner verpflichtet sich:
Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Vandalismus oder Eingriffe Dritter haftet der Vertragspartner, soweit diese in seinem Einflussbereich entstanden sind.
Der Anbieter führt Wartung, Befüllung und Reparaturen nach eigenem Ermessen oder gemäß Vereinbarung durch.
Störungen werden innerhalb angemessener Zeit behoben.
Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit besteht nicht.
Bei Full-Service-Verträgen stellt der Anbieter die notwendigen Produkte und Verbrauchsmaterialien bereit.
Der Anbieter ist berechtigt, Produktpalette und Preise anzupassen, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt:
Sofern nicht anders vereinbart, werden Miet- und Serviceverträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Eine Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Wichtige Gründe sind insbesondere:
Nach Vertragsende ist der Anbieter berechtigt, den Automaten abzubauen und abzutransportieren.
Der Vertragspartner hat hierfür Zugang zu gewähren.
Etwaige Beschädigungen, die über normale Abnutzung hinausgehen, sind zu ersetzen.
Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige indirekte Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, Lieferengpässe) ist der Anbieter für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.